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Vom 12. Dezember 2023
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Weidenberg folgende
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesatzung – WAS -)