Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg in Weidenberg und Neunkirchen am Main bleiben am Donnerstag, 28. März 2024 ganztägig geschlossen.
Aktuelles
Am 3. Juli-Wochenende, Samstag, 20. und Sonntag, 21. Juli 2024, finden die Feierlichkeiten zum 800-jährigen Jubiläum des Marktes Weidenberg statt.
In gemütlicher Runde wollen wir uns alte Fotos und eventuell auch Dias von Weidenberg und der Umgebung ansehen und dazu dann Erinnerungen, Anekdoten und „Gschichtla“ erzählen und austauschen. Die Geschichtswerkstatt findet einmal monatlich statt.
Dienstag, den 5. März 2024 sowie am Dienstag, den 26. März 2024 von 17.00 bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus Weidenberg, Eingang Alte Bayreuther Straße. Nähere Infos bei Stefanie Reckziegel, Tel. 09278 / 977-56.
In Zusammenarbeit mit der VHS Weidenberg und dem Archiv der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg.
Fasching in der Kita Auenzwerge
Die Krippenkinder bereiteten sich voller Freude auf die Faschingszeit vor. Ob Faschingsbasteleien, Tänze und Lieder, die Begeisterung der Kids war groß.
Nun war es endlich soweit und die Party konnte steigen. Mit tollen Kostümen und mit einem leckeren Faschingsbuffet das die Eltern mitbrachten starteten wir in eine frohe Faschingszeit.
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 20.11.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Ersatzbeschaffung technischer Hilfeleistungssatz FF Weidenberg, Vergabe Angebot
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung eines technischen Hilfeleistungssatzes – akkubetrieben – für den Markt Weidenberg wird an die Fa. Ludwig Feuerschutz GmbH vergeben. Ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken ist zu stellen.
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich.
Aufgrund des § 25 Grundsteuergesetz und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes i. V. m. Art. 22 und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende Hebesatzsatzung:
Vom 12. Dezember 2023
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende
4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS)
Vom 12. Dezember 2023
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Weidenberg folgende
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesatzung – WAS -)
Vom 12. Dezember 2023
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Weidenberg folgende
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesatzung – WAS -)