Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.03.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Dachsanierung Gurtstein 5, Architektenleistung

Beschluss:
Der Auftrag für Architektenleistung wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro Peetz aus Bayreuth, vergeben. Die Statische Begleitung wird an das IB Raps aus Speichersdorf nach Bedarf vergeben.


Ergänzungsleistung zum Ingenieurvertrag, Gebäude, Tragwerksplanung und TGA, Feuerwehrhaus Steinachtal

Beschluss:
Die Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Ingenieurvertrag für die Lph 2 ist zu beauftragen.


Herstellung einer Regenwasserrückhaltung für Oberflächenwässer Ortsteil Fischbach, Vergabe

Beschluss:
Der Auftrag zur Errichtung der Regenwasserrückhaltung wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schulz aus Pfreimd, erteilt.


Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe Küche

Beschluss:
Der Auftrag für das Gewerk Küchen und Einbauschrank wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Möbel Hertel aus Gesees, zum Angebotspreis vergeben.



2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ in der Fassung vom 03.04.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3, 203 203/3, alle Gemarkung Lehen; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 9, 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3 und 203, alle Gemarkung Lehen. Durch die Bauleitplanungen sollen Gewerbeflächen im Bereich Lehen ausgewiesen sowie die bestehenden Flächen neuüberplant werden.


Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. und 2. Änderung

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. und 2. Änderung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten.


2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost - Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost - Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren einzuleiten.