Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.10.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Verpachtung Eschighaus
Beschluss:
Dem Aufhebungsvertrag zum 31.12.2022 sowie der Ausschreibung und Neuverpachtung mit einem monatlichen Nebenkostenaufschlag von 100 Euro wird zugestimmt.
Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Billigungsbeschluss
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 05.12.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der
Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan „Wacholderich II“, Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wacholderich II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und frühzeitige Beteiligung von Bürgern und der Träger öffentlichen Belange durchzuführen.
Geplante Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Beschluss 1:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Höhenweg Bocksleite. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 2:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Pensen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 3:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Sophienthaler Forst. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 4:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Ochsenholz B22. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 5:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Kattersreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 6:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Gossenreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau
Beschluss:
Mit dem Abschluss der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 1 (22205-4) und das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der FF Steinachtal nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Philipp Minier, Untersteinach, wird zum Kommandanten der FF Steinachtal bestellt. Die erforderlichen Lehrgänge liegen bereits vor.
Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Lukas Schöffel, Untersteinach, wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Steinachtal bestellt.
Der erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule nachzuholen, da sonst diese Bestätigung ihre Wirksamkeit verliert.
Antrag auf Förderungen nach der Kommunalrichtlinie
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen und die dazu benötigten Schritte einzuleiten.