Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 12.09.2022

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS-WAS); Satzungsbeschluss

Beschluss:

Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS/WAS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Kindertageseinrichtungen - Gebührenpassung

Beschluss:

Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:

Schulkinder i. R. d. Grundschüleranschlussbetreuung:

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 50,-- Euro (bisher); 65,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 65,-- Euro (bisher); 75,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 80,-- Euro (bisher); 85,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher); 105,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 120,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 125,-- Euro (bisher); 135,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 150,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 165,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 170,-- Euro (bisher); 180,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 185,-- Euro (bisher); 195,-- (neu)

Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)

  • für eine Buchungszeit von > 3 - 4 Stunden: 90,-- Euro (bisher); 100,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 130,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 165,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)

Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 160,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 180,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 200,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 220,-- Euro (bisher); 230,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 –10 Stunden: 240,-- Euro (bisher); 255,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von >10 -11 Stunden: 260,-- Euro (bisher); 280,-- (neu)

Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):

für das zweite Kind 20,-- Euro

für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro



Gebühr für das Mittagessen pro Essen 3,10 Euro zuzügl. der MWST (7 %); während der Ferienzeiten verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Brotzeitgeld von monatlich 10,-- Euro pro Kind im Haus In der Au 22.

Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben. Sofern von einer Umbuchungsgebühr abgesehen werden sollte, sind zukünftig 2 Umbuchungen ohne eine Gebührenveranschlagung halbjährlich möglich.



Zur Unterstützung in der Mittagszeit bei den haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten ist für die Einrichtungen jeweils eine Küchenkraft einzustellen (In der Au 21 für 15 Wochenstunden; In der Au 22 für 10 Wochenstunden; Neunkirchen am Main für 10

Wochenstunden).



Die Schließzeiten werden einheitlich für die Einrichtungen des Marktes Weidenberg wie folgt festgelegt:

Weihnachten – Zeit der Schulweihnachtsferien

Pfingsten – zweite Woche der Schulpfingstferien

Sommer – zwei Wochen in der Mitte der Schulferienzeit

Weitere Schließtage: Brückentage an Himmelfahrt und Fronleichnam (Pfingstferienwoche),

Tag des Betriebsausfluges der VG

Konzeptions- und Planungstage: Buß- und Bettag, nach der Sommerschließzeit,

Tag nach Weihnachtsschließzeit

Fortbildungstage: variabel



Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.


Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss

Beschluss:

Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 09.08.2022 und die Begründung werden mit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.


TOP 5

Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972

Beschluss:

Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 22.08.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


ILE–Hochwasserschutzmaßnahmen, Ützdorf W12/13; Tekturplanung für HQ 100 + K

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt den fünf nachgenannten Ausführungen zu und bitten um Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:

Der Markt Weidenberg stimmt im Rahmen des Fördervorhabens W12/13 zu, dass

  • aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann.
  • die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt.
  • eine etwaige spätere Förderung nach dem dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird.
  • der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat
  • und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

Im Anschluss daran soll die Maßnahme, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel, ausgeschrieben werden.

Die weiterführende Planung Phase. 5-7 sowie Phase. 8+9 sind stufenweise zu beauftragen.


Betrieb der Ortsbrunnen

Beschluss:

Ein sinnvoller und wirtschaftlicher Betrieb der Ortsbrunnen ist abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ein solar gestützter Umwälzbetrieb der Brunnen zu prüfen.