Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 16.05.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.04.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Entschädigungen für Kommandanten und andere Feuerwehrdienstleistende (Gerätewarte u.a.) - Art. 11 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Beschluss:

Es wird als Entschädigung für die Gerätewarte ein Stundensatz in Höhe von 10,45 Euro festgelegt.

Die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte wird nur für Tätigkeiten gezahlt, die alternativ durch gewerbliche Unternehmen erbracht werden müssten. Es wird keine pauschale Entschädigung für die Tätigkeiten der Gerätewarte gewährt. Die Arbeitsstunden müssen angeordnet, auf einem Stundenberichtsformular dokumentiert und vom Kommandanten oder seinem Stellvertreter freigegeben werden.

Die Entschädigung wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Ehrenamtspauschale gewährt. Die höhere Übungsleiterpauschale kann für Geräte- und Zeugwarte nicht gewährt werden. Diese Entschädigungszahlung wird für die Dauer von 12 Monaten befristet. Nach dem Jahr soll eine objektive Prüfung durch das Ordnungsamt und die Feuerwehr Weidenberg erfolgen, ob sich dieses Verfahren bewährt hat. Im positiven Fall der Prüfung wird die Entschädigung ohne erneuten Beschluss zur Weitergewährung freigegeben.

Dem Gemeinderat wird im Anschluss berichtet.


Nachtrag zum Aufbau eines Prozessleitsystems auf der Kläranlage Weidenberg

Beschluss:

Die Firma Richter R+W aus Ahorntal erhält den Auftrag zur Erfassung und Einbindung von Daten der Kläranlage Weidenberg in das Prozessleitsystem der Kläranlage Weidenberg.


Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen; Vergabe von Bauleistungen

Beschluss:

Der Auftrag für das Gewerk Erdarbeiten wird an die Firma MFK Service aus Bayreuth zum Angebotspreis vergeben.


Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist zu vollziehen.


Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz; Sachstand und weiteres Vorgehen

Beschluss:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz, wird eingestellt.


Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der bereits beschlossenen Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 10.05.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten.


Widmung neu gebauter Weg zwischen Untersteinach und Döhlau (Taubenhof) auf Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, zum gemeinsamer Geh- u. Radweg (Teilbereich)

Beschluss:

Die Weiterführung des bestehenden ausgebauten öffentlichen Feld-u. Waldweges, Fl. Nr. 665, Gemarkung Untersteinach, auf neu vermessenen Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, wird zum ausgebauten Feld-u. Waldweg mit Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg zzgl. Verkehrsfreigabe für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Die neu zu widmende Teilstrecke beträgt 0,711 km. Träger der Straßenbaulast auf der gesamten Fläche ist der Markt Weidenberg.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten-Stellvertreters der FF Lankendorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Mitgliederversammlung der FF Lankendorf-Ützdorf am 09.05.22 wiedergewählte Christoph Dörfler wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Lankendorf-Ützdorf bestätigt. Die Notbestellung vom 29.03.2021 durch den Marktgemeinderat wird somit aufgehoben