Breitbanderschließung, Sachvortrag Breitbandberatung Bayern

1. Beschluss:

Für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

2. Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Ausbauumfang zu. Die Beratungsfirma Breitbandberatung Bayern GmbH wird beauftragt, die Module 3 und 4 auf dem Portal des Breitbandzentrums einzustellen und das Auswahlverfahren auf der Plattform aumass abzuwickeln. Nach Ablauf des Auswahlverfahrens werden dem Gemeinderat das Ergebnis der Angebotsbewertung sowie eine Vergabeempfehlung vorgelegt. Wertungskriterien eigehender Angebote: Wirtschaftlichkeitslücke 100%. Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke 1,0 Mio €.


Bergrecht Sonderbetriebsplan zum Betrieb einer Brecheranlage in der Tongrube Würnsreuth, Gemarkung Lessau

Beschluss:

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Einwände erhoben. Eine Erschließung des Geländes über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Auf folgende Punkte ist zu achten:

Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass es nicht zur Abschwemmung/Versickerung von belasteten Material/Schwämmwässern kommt. Der Abtrieb von Feinsedimenten muss ausgeschlossen sein. Auf den Bachmuschelbestand darf der Betrieb keine negativen Auswirkungen haben. Es muss beim Betrieb des Brechers und der Lagerung des gebrochenen Materials sichergestellt werden, dass es zu keinen Abschwemmungen kommt und dass der pH-Wert des eingeleiteten Oberflächenwasser ins Gewässer nicht erhöht wird.

Darüber hinaus werden keine Einwände erhoben.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Bereich Ützdorf (Fl. Nr. 211 und 208, Gemarkung Lankendorf)

Beschluss:

Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.

Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Fl. Nr. 1031 und 1032, Gemarkung Weidenberg)

Beschluss:

Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.

Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten

Beschluss:

Herr Daniel Schiener wird mit sofortiger Wirkung widerruflich zum Gewässerschutzbeauftragten des Markes Weidenberg bestellt.


Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor

Beschluss:

Der Markt Weidenberg fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.


Bericht des Seniorenbeauftragten Manfred Tölzer


Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg des Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt gem. Art. 19 Abs. 1 GO

Beschluss:

Dem Antrag des Gemeinderats Dr. Martin Siebentritt auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit Wirkung zum 01.05.2023 stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.