Sitzungssaal Weidenberg

Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Marktgemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 22.06.2026

Vorstellung Bauentwurf Kläranlage Weidenberg    
Beschluss:
Der Sachvortrag von Herrn Schneider und Herrn Wedi wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die wirtschaftlichste Abwicklung der Maßnahme zu ermitteln und dem Marktgemeinderat dann vorzustellen.


Generalentwässerungsplan Weidenberg; Vorstellung und Handlungsbedarf    
Beschluss:
Der Sachvortrag von Herrn Hempel wird zur Kenntnis genommen. Das Ingenieurbüro soll die Eingabeunterlagen fertigstellen und die Verwaltung wird mit der Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis beauftragt. Die Zustandsbewertung soll als Grundlage für die nötigen Kanalsanierungsmaßnahmen dienen.
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 13.07.2026

Vorstellung Träger Kindertageseinrichtungen Weidenberg
Beschluss:
Das Verfahren wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 18.05.2026 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Besoldung/Entschädigung für den berufsmäßigen Ersten Bürgermeister des 
Marktes Weidenberg    
Nach Art. 45 Abs. 1 KWBG erhalten berufsmäßige Bürgermeister als kommunale Wahlbeamte auf Zeit vom ersten Tag des Amtsantritts bis zum Ende des Beamtenverhältnisses Besoldung nach Maßgabe des KWBG.


Festsetzung der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung für den hauptamtlichen Bürgermeister des Marktes Weidenberg     
Beschluss:
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister wird auf den Höchstbetrag (aktuell 878,10 Euro) festgesetzt.


Festsetzung der Pauschale für die Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- und 
Mitnahmeentschädigung des Ersten Bürgermeisters     
Beschluss:
Die monatliche Pauschale für die Fahrkostenerstattung des Ersten Bürgermeisters des Marktes Weidenberg für Fahrten innerhalb des Gebiets des Dienstherrn sowie des Landkreises Bayreuth und der kreisfreien Stadt Bayreuth in Höhe von 345,-- Euro wird ab 01.05.2026 weiterbezahlt und nach 3 Monaten Aufzeichnung der Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes sowie innerhalb des Landkreises und der kreisfreien Stadt Bayreuth wird die Pauschale neu festgesetzt und beschlossen. Eine Überprüfung erfolgt im zweijährigen Rhythmus.


Festsetzung der Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister des 
Marktes Weidenberg     
Beschluss: 
Der Zweite Bürgermeister erhält ab 01.05.2026 eine monatliche Pauschale. Die monatliche Entschädigung des Zweiten Bürgermeisters wird ab 01.05.2026 auf 734,45 Euro festgesetzt.


Festsetzung der Entschädigung für den Dritten Bürgermeister des 
Marktes Weidenberg     
Beschluss:
Der Dritte Bürgermeister erhält ab 01.05.2026 eine monatliche Pauschale. Die monatliche Entschädigung des Dritten Bürgermeisters wird ab 01.05.2026 auf 276, 49 Euro festgesetzt.



Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.06.2026 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Baugebiet „Wohngebiet Wacholderich II“; Erschließung und Vermarktung     
Beschluss 1:
Die Ausgaben für die Herstellung der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung sind nach Abschluss der Maßnahme im Anlagevermögen aufzunehmen. Ebenso der Ablösebetrag für die Herstellungsbeiträge. Der Restbetrag wird dem Anlagevermögen als „zuwendungsähnliches Entgelt. (aus EV) gutgeschrieben. 
Beschluss 2:
Der Gesamt-Kaufpreis für das Baugebiet „Wohngebiet Wacholderich II in Neunkirchen a. Main wird auf 278 Euro/m²festgelegt. Im Gesamt-Kaufpreis werden die Erschließungskosten und die Herstellungskoten vollständig abgegolten. Für den Verkauf der Bauparzellen ist ein Muster-Kaufvertrag zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Es soll eine Bauverpflichtung von fünf Jahren festgeschrieben werden.


Vergabe; Pegelmessung Wasserversorgung Weidenberg     
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung der Pegelmessungen ist an den wirtschaftlichsten Bieter, Richter R&W, gemäß Angebot vom 21.05.2026 zum Angebotspreis von 18398,76 Euro zu vergeben. Die mit der Projektabwicklung verbundenen Arbeiten am PLS werden ebenso an die Firma Richter, R&W, zum Angebotspreis vergeben.


Sanierung Birkenstraße BT 6 ab Kreuzung Ortsmitte bis Einfahrt Bauhof; 
Straße, Gehweg, Kanal, Wasser     
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der vorbeschriebenen Straßenerneuerung, sowie der damit verbundenen Kanal- und Wasserleitungserneuerung zu. Auch der Gehweg soll in voller Breite mit erneuert werden. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag an ein wirtschaftliches Ingenieurbüro erteilen zu dürfen. Das Landratsamt ist über die Zustimmung zu unterrichten.


Antrag auf Asphaltierung und dauerhafte Instandsetzung der Straße in Döhlau zu den Anwesen Hs. Nrn. 50, 52, 53, 54 sowie der Kläranlage    
Beschluss:
Der Ausbauzustand der Straße ist zu dulden. Durch den Bauhof sind Unterhaltsmaßnahmen in gewohnter Weise durchzuführen.


Energetische Sanierung der Kläranlage Weidenberg; Vergabe Gebläse und Belüfter     
Beschluss:
Die Firma Pumpen und Anlagenbau Reitinger GmbH aus Nürnberg als günstigster Bieter erhält den Auftrag zur Lieferung und Montage der Gebläse, Belüfterleitungen und Belüfter.


Energetische Sanierung der Kläranlage Weidenberg; Vergabe E-Technik     
Beschluss:
Die Firma Richter erhält den Auftrag für die nötigen Elektroinstallationen im Rahmen der energetischen Sanierung der Kläranlage Weidenberg inkl. Mess- und Regelungstechnik.


Gasausschreibung für das Lieferjahr 2027 und je nach Marktlage 2028    
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltung mit der Gasausschreibung für das Lieferjahr 2027 und bei passender Marktlage für das Lieferjahr 2028 zu beauftragen und das günstigste Angebot anzunehmen.
 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 15.06.2026

Bauantrag Fl. Nr. 47, Gemarkung Mengersreuth; 
Errichtung einer Parkplatzerweiterung    


Bauantrag Fl. Nr. 118, Gemarkung Neunkirchen am Main; 
Neubau einer Maschinen- und Bergehalle    


Bauantrag Fl. Nr. 928/2, Gemarkung Weidenberg; Vergrößerung der Lagerflächen im Bauhof Weidenberg sowie Stellplätze für Glas- und Müllcontainer

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 15.06.2026

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 27.04.2026 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Errichtung einer PV-Anlage für den Bauhof Weidenberg    
Beschluss:
Es wird die Firma Elektrotechnik Schmidt aus Althaidhof, Creußen, mit der Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit einer Modulleistung von 24,78 kWp ohne Speicher für den Bauhof Weidenberg beauftragt.


Errichtung von PV-Anlagen für die Kläranlage und den Bauhof Weidenberg    
Beschluss:
Die Fa Elektro Schmidt aus Althaidhof, Creußen, erhält als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag zur Installation der PV-Anlage für die Kläranlage Weidenberg


Neubau RÜB in Neunkirchen, Vergabe Elektrotechnik    
Beschluss:
Der Auftrag wird an die Firma Richter R&W aus Ahorntal erteilt.


Neubau RÜB in Neunkirchen, Vergabe Maschinentechnik    
Beschluss:
Der Auftrag wird an die Firma HST aus Meschede erteilt.


Genehmigung von Urkunden    
Genehmigung der Urkunde UVZ-Nr. P 0929/2026 vom 23.04.2026
Beschluss:
Dem Inhalt der Urkunde UVZ-Nr. P 0929/2026 vom 23.04.2026 vom Notar Mairgünther, Bayreuth, (Nachtrag zum Kaufvertrag vom 14.06.2024, UVZ-Nr. P 1478/2024 i. V. m. Vertragsübernahme vom 17.06.2025, UVZ-Nr. P 1336/2025) vom Markt Weidenberg an Frau Stefanie Nützel, Fenkensees 7, 95517 Seybothenreuth), wird vollinhaltlich und vorbehaltslos zugestimmt.


Ankauf aus Leasing    
Beschluss:
Mit dem Ankauf des Holder S 130 und der Wicke FSI 180 Mäh-Saug-Kombination aus den laufenden Leasingverträgen besteht Einverständnis.



Festlegung Sitzordnung    
Beschluss:
Der Sitzordnung wird zugestimmt.
Zweiter Bürgermeister    Erster Bürgermeister    Schriftführer
5x CSU                                                                      3x FWG
3x AfD                                                                       5x SPD
                                                                                  3x Bürgerforum


Bebauungsplan „Birkenstraße“; Behandlung der eingegangenen 
Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Birkenstraße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Birkenstraße“ mit Begründung vom 15.06.2026. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Gemeindezentrum Neunkirchen am Main - Erstellung einer Machbarkeitsstudie    
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von geeigneten Planungsbüros für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie (Leistungsphase 1 – 3) für das Gemeindezentrum Neunkirchen am Main einzuholen. Schwerpunkt sollen die energetische Gebäudesanierung sowie die Sanierung der Sportstätte sein. Eine wirtschaftliche Vergleichsberechnung für einen Ersatzneubau des Hallenbereichs soll erstellt werden.


Wasserrecht; Niederschlagswassereinleitungen im Einzugsgebiet Neunkirchen am Main    
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beantragt beim Landratsamt Bayreuth die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Einzugsgebiet der ehemaligen Kläranlage Neunkirchen am Main in verschiedene Gewässer.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 27.04.2026

2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost Kräglitz“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss    
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“ in der Fassung vom 27.04.2026 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Festsetzung der Verbesserungsbeiträge für die Abwasserentsorgung    
Beschluss:
Die Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt 
    -    pro m² Grundstücksfläche    0,19 €
    -    pro m² Geschossfläche         1,05 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.


Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Abwasserentsorgung    
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt 
    -    pro m² Grundstücksfläche    1,84 €
    -    pro m² Geschossfläche       11,81 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.


Festsetzung der Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung    
Beschluss:
Die Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt 
    -    pro m² Grundstücksfläche    0,12 €
    -    pro m² Geschossfläche         0,77 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.


Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung    
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt 
    -    pro m² Grundstücksfläche    1,82 €
    -    pro m² Geschossfläche       11,53 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.


Vorlage der Jahresrechnung 2025 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2025. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 23.03.2026

Haushalt 2026; Erlass der Haushaltssatzung

1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2025 bis 2029 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Fortführung Haushaltskonsolidierung

Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verantwortlichen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Situation zu unterrichten und werden weiterhin zum Sparen angehalten.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Der Erster Bürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 13.04.2026

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 16.03.2026 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Chronik Markt Weidenberg
Beschluss:
Der Sachvortrag wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Druck der Chronik ist mit einer Auflage von 1000 Exemplaren ist in Auftrag zu geben.
Der Verkaufspreis wird auf 29,80 € pro Exemplar festgelegt.


Bebauungsplan „In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    

Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. 
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf des Bebauungsplans „In der Au“ mit Begründung vom 13.04.2026. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2024    

Beschluss:
Der Jahresabschluss 2024 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva:     5.139.936,98 €
Jahresgewinn 2024    58.913,40 €
Der Jahresgewinn 2024 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.   
Zukünftige Gewinne der Wasserversorgung der Marktgemeinde Weidenberg werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt. 
Der Jahresgewinn 2017 in Höhe von 13.786,36 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
 

Sitzung Marktgemeinderates Weidenberg am 16.03.2026

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen 
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 12.01.2026 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Sanierung von Wasserleitungen in Neunkirchen am Main;
Vergabe von Ingenieurleistungen     
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag zur Planung und Ausschreibung der gesamten Maßnahme. Das Honorar ergibt sich gemäß HOAI aus den tatsächlichen Kosten der Maßnahme.


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 09.02.2026 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Asphaltierungsarbeiten 2026; GV-Straße Ützdorf zur Kreisstraße BT 6     
Beschluss: 
Der Gemeinderat stimmt der beschriebenen Deckensanierung zu. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Bebauungsplan „Birkenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss    

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Birkenstraße“ im Bereich der Fl. Nrn. 316, 317, 318, 332/1, 337, 348, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 409 und 937, alle Gemarkung Weidenberg, in der Fassung vom 16.03.2026.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Birkenstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 16.03.2026 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist vorzubereiten.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 09.02.2026

Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung Bestands- und Potentialanalyse    
Vorstellung durch Herrn Lindner vom Institut für Energietechnik IfE GmbH.


Bestätigungsverfahren nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz) Wahl des Kommandanten- und Stellvertreters der FF Neunkirchen a. Main    
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Neunkirchen a. Main am 09.01.2026 gewählte Andreas Engelbrecht wird zum Kommandanten der FF Neunkirchen a. Main bestellt. Herr Michael Gaevert wird zum Kommandanten-Stellvertreter bestellt.

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 09.02.2026

Bauantrag Fl. Nr. 1487/4, Gemarkung Weidenberg (Künsbergring), Neubau eines Einfamilienwohnhauses    


Bauantrag Fl. Nr. 759/2, Gemarkung Weidenberg (Gewerbegebiet Görschnitz); Anbau einer Stahl-Kalthalle an die Bestandshalle 5    

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 12.01.2026

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Görschnitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Erörterungsvorlage ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Erörterungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. 
Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils mit Begründung und Anlagen, vom 12.01.2026 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.


Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Kostenvereinbarung Wirtschaftsweg
Beschluss:

Mit dem Abschluss der Kostenvereinbarungen für den Wirtschaftsweg 2 a (116297) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.


Vollzug der Wassergesetze; 
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Ahornstraße
Beschluss:

Der Markt Weidenberg beantragt mit den vom Ingenieurbüro Schultes erstellten Unterlagen die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für den längst möglichen Zeitraum von 20 Jahren.


Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem 
Baugebiet Wacholderich II in Neunkirchen am Main
Beschluss:

Der Markt Weidenberg beantragt mit den vom Ingenieurbüro Schultes erstellten Unterlagen die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für den längst möglichen Zeitraum von 20 Jahren.


Kinderpflegeausbildung - Kooperation KiPrax
Beschluss:

Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit der Staatlichen Berufsfachschule für Kinderpflege, Bayreuth, besteht Einverständnis. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der Mindestvergütung SEJ (Sozialpädagogisches Einführungsjahr). 
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.12.2025

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 27.10.2025 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vorstellung Auflösung RÜ Neunkirchen durch das Ingenieurbüro Miller     
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag zur weiteren Planung der Maßnahme. Darin soll auch eventuelle Wasserleitungserneuerungen mit berücksichtigt werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten. Weiter sollen die weiteren Ortsteile zur Fremdwasserreduzierung beplant werden.


Neubau Feuerwehrhaus in Untersteinach, 
Ausbaugewerke (Fliesen, Maler, Trockenbau, Estrich); Vergaben     
Beschluss Estricharbeiten:
Der Auftrag für das Gewerk „Estricharbeiten“ wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma N3Bau GmbH aus 66809 Nalbach, zum Angebotspreis vergeben. 
Beschluss Fliesenarbeiten:
Der Auftrag für das Gewerk „Fliesenarbeiten“ wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus 90530 Wendelstein, zum Angebotspreis vergeben. 
Beschluss Trockenbauarbeiten:
Der Auftrag für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma ATB GmbH & Co. KG aus 96188 Stettfeld, zum Angebotspreis vergeben. 
Beschluss Malerarbeiten:
Für das Gewerk Malerarbeiten wird der Bürgermeister ermächtigt, dies an den wirtschaftlichsten Bieter (nach erneuter Angebotseinholung) zu vergeben.


Erschließung Hammer in Untersteinach, Brücken-, Straßen-, Flutmulden- und Kanalbau; Vergabe     
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter „nach endgültiger Angebotsprüfung“ zu vergeben.


Bundesprogramm „Sanierung kommunale Sportstätten“ - Abgabe Interessensbekundung    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt die Teilnahme am Projektaufruf 2025 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit dem Projekt „Energetische Gebäudesanierung und Sanierung der Sportstätte des Gemeindezentrums Neunkirchen am Main (Wacholderich 1, OT Neunkirchen am Main, 95466 Weidenberg)“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung einzureichen.


Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Markt Weidenberg
Beschluss:
Die Vorstellung der ISEK-Konzeption wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der erfolgten Planung besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Parallel ist der Planungsstand auf der Webseite des Marktes Weidenberg für die Öffentlichkeit einzustellen. Nach der Einarbeitung der eingereichten Stellungnahmen ist das ISEK dem Marktgemeinderat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Überarbeitung der Sanierungsgebiete auf Basis des ISEK vorzubereiten. Von der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Abs. 1 BauGB kann dabei abgesehen werden, da durch das ISEK eine hinreichende planerische Untersuchung als Beurteilungsgrundlage vorliegt (§ 141 Abs. 2 BauGB). Das weitere Vorgehen ist mit dem zuständigen Fachbereich bei der Regierung von Oberfranken abzustimmen.


2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Nord-Ost -Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss    
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord-Ost Kräglitz“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 08.12.2025. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschluss zum Bebauungsplan:
Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zur. 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Nord-Ost Kräglitz“ mit Begründung und Umweltbericht vom 08.12.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 08.12.2025

Bauantrag Fl. Nr. 417/5, Gemarkung Lessau; 
Errichtung von zwei Schuppen, zwei Wintergärten, einem Zwischenbau sowie zwei Balkonen


Bauantrag Fl. Nr. 553/14, Gemarkung Lessau, 
Errichtung eines Carports, zwei Pergolas, einer Holzsauna und eines Holzzauns

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 27.10.2025

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.09.2025 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Garagentore Bauhof; Vergabe     
Beschluss:
Mit der Vergabe an die Firma Harald Medetz aus Erbendorf besteht Einverständnis.


Nachberufung eines Verbandsrates für den Grundschulverband Weidenberg aufgrund gestiegener Schülerzahlen    
Beschluss:
Marktgemeinderat Matthias Böhner wird mit sofortiger Wirkung in die Verbandsversammlung des Grundschulverbandes als Verbandsrat nachberufen, zu seinem Stellvertreter wird Marktgemeinderat Horst Zwing berufen.
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 10.11.2025

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.09.2025 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Vergabe Ingenieurleistungen Wasserrechtsunterlagen für die Mischwasserentlastung im Einzugsgebiet der Kläranlage Weidenberg Beschluss:
Das Ingenieurbüro itwh erhält den Auftrag zur weiteren Bearbeitung der Unterlagen für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Mischwassereinleitungen im Bereich der Kläranlage Weidenberg zum Angebotspreis.


TOP 3
Bebauungsplan „Lehen Nr. 3“ (Gewerbegebiet Lehen) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Vorstellung Planungsstand, Ergänzung Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung    
Ergänzung Aufstellungsbeschluss:
Das Bebauungsplanverfahren wird unter der Bezeichnung „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ fortgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird ergänzt und beinhaltet somit die Grundstücke Flurnummern 198, 199, 200, 202, 194 TF, 193, 34, 9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2 alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren und umfasst die Grundstücke Flurnummern 198, 199, 200, 202, 202/1, 194 TF, 193, 34,9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2, alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).

Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ mit Begründung sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans werden gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


TOP 4
Aufhebung Bebauungsplan „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974 sowie der 1. und 2. Änderung; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung    
Beschluss:
Die Aufhebungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.


TOP 5
Anpassung der Realsteuerhebesätze und Hebesatzsatzung
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A    von 223 % auf 380 %
Grundsteuer B    von 195 % auf 195 %
Gewerbesteuer     von 380 % auf 380 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth)
über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2024 des Marktes Weidenberg    
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften   
betreffen, werden sie entsprechend umgesetzt.
Beschluss zu a):
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2024 erteilt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 29.09.2025

Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Roland Seiler, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg    
Beschluss:
Herr Roland Seiler wird als Listennachfolger des Bürgerforum Weidenberg für Gemeinderat Erwin Wutschka in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.


Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Roland Seiler gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)    
Marktgemeinderatsmitglied Roland Seiler leistet den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).


Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien
a) Neubesetzung von Ausschüssen infolge des Ausscheidens von Marktgemeinderat Erwin Wutschka
Beschluss zu a):
Gemeinderat Roland Seiler übernimmt den Ausschusssitz des ausgeschiedenen Gemeinderats Erwin Wutschka für den Verkehrsausschuss vollständig und unverändert. 
Im Bauausschuss wird ordentliches Mitglied Thomas Wolfrath und stellvertretendes Mitglied Roland Seiler.
Außerdem ist für das Bürgerforum im Vorstand des Gemeindepartnerschaftsvereins ab sofort Martin Lochmüller tätig (anstelle Thomas Wolfrath).

b) Änderungen in der Ausschussbesetzung durch Austritt des Marktgemeinderates Jürgen Raab aus der Wählergruppierung im Marktgemeinderat Wählergruppierung „Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Unabhängige Wähler (GRÜNE/UW)“
Beschluss zu b):
Der Marktgemeinderat beschließt gem. Art. 33 GO und § 6 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates folgende neue Ausschussbesetzung:

  1. Gemeinschaftsversammlung:
    neues ordentliches Mitglied: Georg Raps
    neues stv. Mitglied: Prof Dr. Hermann Hiery
  2. Bauausschuss
    neues ordentliches Mitglied: Christian Söllner 
    neues stv. Mitglied: Martina Meyer-Gollwitzer 
    neues stv. Mitglied: Prof Dr. Hermann Hiery (Stv. für Georg Raps)
  3. Verkehrsausschuss:
    neues ordentliches Mitglied: Michael Albani
    neues stv. Mitglied: Prof Dr. Hermann Hiery
    neues stv. Mitglied: Martina Meyer-Gollwitzer (Stv. für Christian Söllner)
  4. Rechnungsprüfungsausschuss:
    neues ordentliches Mitglied: Georg Raps
    neues stv. Mitglied: Christian Söllner
    neues ordentliches Mitglied: Prof Dr. Hermann Hiery
    neues stv. Mitglied: Michael Albani

Nutzungsordnung Spiel- und Bolzplätze; Erweiterung    
Beschluss:
Beiliegend geänderter Nutzungsordnung wird zugestimmt. Der Entwurf war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschussbuch beigeheftet. Vorliegender Entwurf wird als Nutzungsordnung erlassen und ist Bestandteil des Beschlusses.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 15.09.2025

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 14.07.2025 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Antrag auf Bauleitplanung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage beidseitig an der St.2181 im Bereich Döhlau/Oschenberg/ehem. Gipswerk     
Beschluss: 
Dem Vorhaben wird nicht zugestimmt.


Zukunft Gebäudlichkeiten Alter Kindergarten In der Au 3 und 5    
Beschluss:
Eine Sanierung erscheint unwirtschaftlich und wird nicht weiterverfolgt. Die Gebäude werden aufgegeben. Überplanung im Rahmen des ISEK wird angestrebt. Umsetzung erfolgt entsprechend der Haushaltslage und gemäß Entscheidung im Gemeinderat.


Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg des Gemeinderates Erwin Wutschka gem. Art.19 Abs. 1 GO    
Beschluss:
Dem Antrag des Gemeinderates Erwin Wutschka auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit sofortiger Wirkung stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.


Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach“ von 1970, sowie der 1. Änderung von 1974 und 2. Änderung von 1975; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss für die Aufhebungssatzung    
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach“ von 1970, sowie der 1. Änderung von 1974 und 2. Änderung von 1975vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit in Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 
Satzungsbeschluss zur Aufhebungssatzung:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach“ von 1970, sowie der 1. Änderung von 1974 und 2. Änderung von 1975 in der Fassung vom 11.09.2025 gemäß § 10 BauGB als Satzung. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Görschnitz“, Aufstellungsbeschluss    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Görschnitz“ im Bereich der Fl. Nr. 189, Gemarkung Görschnitz, sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans.
Durch den Bebauungsplan ist ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung auszuweisen. Zulässig ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. Ein baulicher, technischer oder funktionaler Zusammenhang der Speicher zu anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie, insbesondere den Photovoltaikanlagen, ist nicht notwendig, „Stand-alone-Speicher“ sind daher auch zulässig. Ferner ist der Speicher nicht auf die Speicherung von aus erneuerbaren Energien gewonnenem Strom beschränkt.
Des Weiteren wird beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage und Speicher darzustellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.


Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Görschnitz II“, Aufstellungsbeschluss    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Görschnitz II“ nach § 12 BauGB, sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 190, Gemarkung Görschnitz.
Durch den Bebauungsplan ist ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung auszuweisen. Zulässig ist die Errichtung von freistehenden (gebäudeunabhängigen) Photovoltaikmodulen und von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie (Speicher) sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zur Erzeugung, Umwandlung und Abgabe von elektrischer Energie. 
Des Weiteren wird beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage und Speicher darzustellen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.


Bebauungsplan „In der Au“ - Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans „In der Au“ mit Begründung in der Fassung vom 28.07.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist vorzubereiten.


Bergrecht; Sonderbetriebsplan zum Betrieb einer raupenmobilen Prallbrecheranlage mit Nachsiebeinheit und Rückführband in der Tongrube Würnsreuth, Gemarkung Lessau    
Beschluss:
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Einwände erhoben. Eine Erschließung des Geländes über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Es werden keine Einwände erhoben.
Auf folgende Punkte ist zu achten:
Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass es nicht zur Abschwemmung/Versickerung von belasteten Material/Schwämmwässern kommt. Der Abtrieb von Feinsedimenten muss ausgeschlossen sein. Auf den Bachmuschelbestand darf der Betrieb keine negativen Auswirkungen haben. Es muss beim Betrieb des Brechers und der Lagerung des gebrochenen Materials sichergestellt werden, dass es zu keinen Abschwemmungen kommt und dass der pH-Wert des eingeleiteten Oberflächenwassers ins Gewässer nicht erhöht wird.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)    
Beschluss 1:
Die Nichtigkeit der unter TOP 8 der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.07.2025 beschlossenen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ wird festgestellt.
Beschluss 2:
Der Markt Weidenberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung vom 15.09.2025. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister im Oktober 2025 auszufertigen und anschließend ortsüblich bekanntzumachen. 
Beschluss 3:
Der Ablösebetrag gemäß § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung wird auf 4.000 € je Stellplatz festgelegt.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)    
Beschluss 1:
Die Nichtigkeit der unter TOP 9 der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am 14.07.2025 beschlossenen „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)“ wird festgestellt.
Beschluss 2:
Der Markt Weidenberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung vom 15.09.2025. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. 
Beschluss 3:
Der Ablösebetrag gemäß § 4 Abs. 2 der Spielplatzsatzung wird auf 120 € je m² Spielplatzfläche festgesetzt.


Antrag der CSU-, FWG- und SPD-Fraktionen auf nachhaltige Nutzung der Gaststätte am Gurtstein (Brettla)    
Beschluss:
Priorisiert wird eine externe Verpachtung. Ersatzweise ist entsprechend dem vorliegenden Antrag zu verfahren. Aus den Reihen des Marktgemeinderates (je ein Vertreter pro Gruppierung) sollen die Modalitäten hierfür erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 15.09.2025

Bauvoranfrage Fl. Nr. 1322, Gemarkung Weidenberg; Wohnhausanbau     


Bauantrag Fl. Nr. 554/2, Gemarkung Weidenberg;
Errichtung eines Holz- und Lagerschuppens     


Antrag auf Baugenehmigung, Neubau Einfamilienwohnhaus,
Fl. Nr. 355 und 356, Neunkirchen am Main     


Antrag auf Baugenehmigung, Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage,
Fl. Nr. 336/11, Gemarkung Mengersreuth     
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 14.07.2025

Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach“ von 1970, sowie der 1. Änderung von 1974 und 2. Änderung von 1975; Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1
Untersteinach“ sowie der erfolgten 1. und 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 09.07.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten.


Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (Windpark Steinkreuz); Beteiligung als Nachbargemeinde
Beschluss:
Seitens des Marktes Weidenberg werden keine Einwände erhoben. Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte ist im Rahmen des Genehmigungsbescheids sicherzustellen. Die spätere tatsächliche Einhaltung ist zu überprüfen.

Kommunale Wärmeplanung - Einleitung des Verfahrens
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beschließt die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Das vereinfachte Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gemäß §§ 4, 22 WPG i. V. m. § 9 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) ist anzuwenden. 
Vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg soll die Erstellung im Konvoi-Verfahren nach § 4 Abs. 2 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn erfolgen. Durch die Verwaltung ist eine Zweckvereinbarung zu erstellen. 
Als interne Projektleitung wird der Bauamtsleiter Stefan Lauterbach festgelegt. Zur Unterstützung ist ein Dienstleister zu beauftragen. Die Verwaltung wird angewiesen Angebote für einen Dienstleister einzuholen. 
Die Konnexitätszahlung durch den Freistaat Bayern ist zu beantragen.
Die Öffentlichkeit ist über den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens (§13 Abs. 1 Nr. 1 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn) nach § 13 Abs. 2 WPG zu informieren.


Bebauungsplan „In der Au“; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 451, 453, sowie 453/3, alle Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Das Gebiet soll zur Ansiedlung von Wohngebäuden und nicht-störenden Gewerbebetrieben dienen. Die Fl. Nr. 451 soll als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO und die Fl. Nr. 453 als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Für das Grundstück Fl. Nr. 453 ist eine neue öffentliche Erschließungsstraße vorzusehen. Das Grundstück Fl. Nr. 453/3 (bestehende Trafostation) wird als Versorgungsfläche aufgenommen. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.


Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Au“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 451, 453 sowie 453/3, alle Gemarkung Weidenberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.


TOP 7
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss    
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“ in der Fassung vom 07.07.2025 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung mit Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)    
Beschluss 1:
Der Markt Weidenberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss 2:
Der Ablösebetrag gemäß § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung wird ab 01. Oktober 2025 auf 4.000 € je Stellplatz festgelegt.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)    
Beschluss 1:
Der Markt Weidenberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss 2:
Der Ablösebetrag gemäß § 4 Abs. 2 der Spielplatzsatzung wird ab 01. Oktober 2025 auf 120 € je m² Spielplatzfläche festgesetzt.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 30.06.2025

Beschaffung Abrollcontainer Atemschutz-/Strahlenschutz-Absichtserklärung        
Beschluss:
Vorbehaltlich einer Leistbarkeit der Ausgaben im Haushaltjahr 2028 wird die Beschaffung und Ausschreibung eines Abrollcontainers Atemschutz-/Strahlenschutz für die FF Weidenberg im Rahmen einer Absichtserklärung freigegeben, um das Vergabeverfahren zu beginnen.
Derzeit wird der benötigte Stellplatz vom in die Jahre gekommenen Unimog besetzt. Der benötigte Stellplatz ist bei entsprechendem Bedarf durch die Feuerwehr freizuräumen. Eine Ersatzbeschaffung nach Stilllegung des Unimog erfolgt nicht.
Zudem wird festgestellt, dass kein weiteres Trägerfahrzeug angeschafft wird.


Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 16/25 durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die FF Weidenberg, Markt Weidenberg    
Beschluss:
Vorbehaltlich einer haushaltsrechtlichen Abdeckung im Haushalt 2028 wird die Ersatzbeschaffung als LF 20 oder gleichwertig beschlossen. Das Vergabeverfahren ist mit einem Ing.-Büro abzuwickeln bzw. zu beginnen und ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken ist zu stellen. Eine interkommunale Sammelbeschaffung ist anzustreben.


Berufung des Gemeindewahlleiters/in und dessen Stellvertreter/in für die Kommunalwahl 2026 gemäß Artikel 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG)        
Beschluss:
Gemäß Art. 5 Abs. 1 des GLKrWG wird Klaus Bauer zum Gemeindewahlleiter und Heiko Rauh zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen. Die Berufung ist der Rechtsaufsicht anzuzeigen.
 

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Marktes Weidenberg am 11.11.2024

Bauantrag Fl. Nr. 113/2, Gemarkung Neunkirchen am Main; Neubau Regenüberlaufbecken    
Beschluss:
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Einwände erhoben. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 23.09.2024

Bauantrag Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth; Sanierung Wohnhaus; 
Erneuerung und Vergrößerung von 2 Dachgauben; Nutzungsänderung Wohnhaus in 2 Ferienwohnungen


Bauantrag Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth; Sanierung und Restrukturierung einer Scheune; Nutzungsänderung der Scheune zum Wohngebäude mit 2 Ferienwohnungen und Garage    


Bauantrag Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage