Bebauungsplan „Wacholderich II“ des Marktes Weidenberg im Bereich der
Fl. Nrn. 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146 und 148, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 147/3, 149, 153 und 155 alle Gemarkung Neunkirchen am Main; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Wacholderich II“ gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146 und 148, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 147/3, 149, 153 und 155 alle Gemarkung Neunkirchen am Main.
(Geltungsbereich nicht maßstabsgetreu)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen Bauflächen für Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäuser zur Deckung des vorhandenen Bedarfs ausgewiesen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) im beschleunigten Verfahren. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 b, § 13a und § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt in der Zeit vom
08.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg (Zimmer 19), zu den allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr; Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr) öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wacholderich II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Wacholderich II“ nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weidenberg, 15. Mai 2023
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg