Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 14.07.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach" sowie der 1. und 2. Änderung beschlossen und den Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 09.07.2025 gebilligt.
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach“ sowie dessen 1. und 2. Änderung.
Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)
Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwurf der Aufhebungssatzung sowie deren Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.07.2025, sind im Zeitraum
vom 04. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch von 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Informationen zu den Umweltauswirkungen sind in der Begründung unter Nr. 4 enthalten. Umweltrelevante Stellungnahmen wurden bisher nicht vorgebracht.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weidenberg, den 16. Juli 2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Weitere Unterlagen:
Bebauungsplan „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach" - Planzeichnung
Bebauungsplan „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach" - Festsetzungen
Bebauungsplan „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach" - Begründung
1. Änderung des Bebauungsplans
2. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung