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Elternbeiratswahl 2024 / 2025

Die Wahlen der Elternbeiräte für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 werden wir für die Häuser In der Au 21, In der Au 22 und Neunkirchen a. Main schriftlich durchführen. Hierzu besteht die Möglichkeit für alle Wahlberechtigten, in der Zeit vom 23. September bis 26. September 2024 ihre Stimme abzugeben. Wahlvorschläge können bis einschließlich 19. September 2024, 13.00 Uhr, in der Kindertageseinrichtung eingebracht werden. Bitte machen Sie regen Gebrauch von Ihrer Teilnahmemöglichkeit. Der Rechenschaftsbericht des bisherigen Elternbeirates liegt in der Kindertageseinrichtung zur Einsichtnahme aus.

Für Fragen steht der Träger sowie das Personal gern jederzeit zur Verfügung.

Weidenberg, 15. August 2024
Günter Dörfler
Zweiter Bürgermeister
 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg

Vom 14. August 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg vom 18. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 11/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird wie folgt geändert:
1.1.    § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden    137,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    156,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    175,00 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    193,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     213,15 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    237,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    262,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    288,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    318,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden        351,00 Euro“    

1.2    § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden     125,00 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    156,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    175,00 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    193,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    213,15 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    237,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden        262,50 Euro“    

1.3     § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden    81,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    93,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden        249,60 Euro“

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 14. August 2024
Günter Dörfler 
Zweiter Bürgermeister
 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg

Vom 30. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg vom 18. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 11/2022) wird wie folgt geändert:

§ 5 wird wie folgt geändert:
1.1    § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Ver-
        pflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Marktge-
        meinderates festgesetzt.“
1.2    In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ 
        ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 30. Juli 2024
Günter Dörfler 
Zweiter Bürgermeister
 

Anmeldung Kindertageseinrichtungen Weidenberg

Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 29. Februar 2024 bei uns einzureichen.

Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 29. Februar 2024 über das Bürgerserviceportal an.

Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.

Informationen über die Kindertageseinrichtungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Marktes Weidenberg. Gern können Sie auch im Rahmen eines persönlichen Termins die Einrichtungen näher kennen lernen. Setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung.

Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.

Ansprechpartner:

Frau Mayer (09278) 977-48

Frau Schneck (09278) 977-78

Frau Trautner (09278) 977-23