2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost Kräglitz“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“ in der Fassung vom 27.04.2026 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Festsetzung der Verbesserungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Verbesserungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 0,19 €
- pro m² Geschossfläche 1,05 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 1,84 €
- pro m² Geschossfläche 11,81 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
Festsetzung der Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgung
Beschluss:
Die Verbesserungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 0,12 €
- pro m² Geschossfläche 0,77 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 1,82 €
- pro m² Geschossfläche 11,53 €
Der Satzungsbeschluss erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.
Vorlage der Jahresrechnung 2025 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2025. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.