Bei der Bürgerversammlung am 05. September 2024 in der Mehrzweckhalle in Neunkirchen am Main erfolgte die Vorstellung des aktuellen Sachstands zum geplanten Gewerbegebiet in Lehen. Dieser Bericht gibt hierüber eine kurze Zusammenfassung.
Die Vorstellung erfolgte durch die Projektentwickler-Firma GB & CIE aus Fürth, durch die eine spätere Umsetzung erfolgen soll.
Geplant ist die Erschließung eines Areals mit ca. 13,55 ha als Gewerbegebiet, welches sich in einen Handwerkerpark im Süden und einen Gewerbepark im Norden aufteilt.
Im Gewerbepark (1) soll die Ansiedlung von regionalen und überregionalen Interessenten im Bereich Produktion (ohne belastende Emissionen), Logistik und Büro erfolgen. Ausgeschlossen werden Speditions- und Fuhrbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten. Der Bau erfolgt nur für vorgemerkte Mieter, es wird kein Spekulationsobjekt entstehen.
Der Handwerkerpark (2) bietet Flächen für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe.
Auf die zulässigen Nutzungen gemäß der Baunutzungsverordnung wird verwiesen: „Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben“ (§ 8 BauNVO)
Geländegestaltung
Die geplante Bebauung wird in das Gelände integriert und in Richtung Osten zur Ortschaft Lehen ein Wall aufgeschüttet, sodass die Gebäude des Gewerbeparks von dort aus kaum einsehbar sind.
Sämtliches Erdmaterial auf dem Gelände soll wieder eingebaut werden, sodass kein Abtransport notwendig wird.
Verkehrliche Erschließung
Für das Gebiet erfolgt in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt eine ca. 350 m vom Ort Lehen abgewandte neu zu schaffende Zufahrt auf die B22. Die genaue Ausgestaltung wird noch abgestimmt. Die Position der Zufahrt ist in der Planung mit einem orangen Kreis eingezeichnet. Dort wird jedoch kein Kreisverkehr entstehen. Die Verkehrsflächen innerhalb des Gebiets werden von der Wohnbebauung abgewandt situiert.
Bodenversiegelung, Naturschutz und Oberflächenwasser
Um den Eingriff in Natur und Landschaft zu reduzieren, sind umfangreiche Maßnahmen geplant. 30% der Entwicklungsfläche wird als Grün- und Feuchtflächen erhalten. Weitere naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen werden im naturnahen Raum geschaffen werden. Dachbegrünungen und Eingrünungsmaßnahmen werden vorgesehen. Das Oberflächenwasser auf dem Grundstück wird gefiltert in Regenrückhaltebecken gesammelt und kontrolliert in die Ölschnitz abgeleitet. Dies wird in Abstimmung mit den zuständigen Stellen so konzipiert, dass auch im Starkregenfall keine Mehrbelastung für die Ölschnitz im Vergleich zum Ist-Zustand entsteht.
Emissionen
Zum Schallschutz sollen neben der ortsabgewandten Anordnung der Verkehrsflächen ein Wall zur Ortschaft Lehen sowie eine Schallschutzwall/-wand in Richtung Norden (Stockau) sichergestellt werden.
Die potentiellen Emissionen werden im Bebauungsplanverfahren begutachtet und mit entsprechenden Maximalwerten festgesetzt. Die Grenzwerte für gesunde Wohnverhältnisse in Lehen und den umliegenden Ortschaften werden dabei beachtet.
Gebäudestruktur und Energie
Es sollen energieeffiziente und nachhaltig moderne Gebäude entstehen. Über Photovoltaikanlagen auf Dach- und an Wandflächen kann eine Leistung von jährlich geschätzt 11,5 MWp erzeugt werden. Dies entspricht dem Energiebedarf von ca. 3.150 Haushalten. Die Beheizung soll vorrangig mit Wärmepumpen auf Geothermie-Basis erfolgen.
Wirtschaftlicher Mehrwert der Kommune
- Schaffung von mindestens 300 Arbeitsplätzen vor Ort
- Erhöhtes jährliches Gewerbesteueraufkommen in der Kommune
- Einnahmen der Kommune durch die Beteiligung an Einkommens- und Lohnsteuer
- Herstellungsbeiträge für Abwasser und Wasser
Verfahrensstand
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat am 08.04.2024 in öffentlicher Sitzung für die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Dies stellt lediglich die Einleitung des umfangreichen Bauleitplanverfahrens mit mindestens zweifacher Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange dar. Erst nach Durchführung dieses Verfahrens und Abwägung aller relevanten Belange ist die Schaffung von verbindlichem Baurecht und die anschließende Umsetzung möglich.
Unterlagen
Bebauungskonzept Gewerbegebiet