Haushaltssatzung des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Weidenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
    im Verwaltungshaushalt 
        in den Einnahmen mit    16.065.615 €
        in den Ausgaben   mit    16.065.615 €
     im Vermögenshaushalt
        in den Einnahmen mit     14.678.200 €
        in den Ausgaben   mit    14.678.200 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 980.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr
2028:    600.000 €
2029:    380.000 €

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.677.500 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Weidenberg, 09.06.2026
Matthias Böhner 
Erster Bürgermeister            

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1.    Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        380 v.H
    b) für Grundstücke (B)        195 v.H.
2.   Gewerbesteuer            380 v.H.