Bebauungsplan „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans;
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 20.07.2026 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ sowie den Entwurf der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils in der Fassung vom 20. Juli 2026 gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 33, 33/1, 33/2, 34, 193, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/3, 203/3 und 206, jeweils Gemarkung Lehen sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 9, 37,118, 194, 196, 202/1 und 203, jeweils Gemarkung Lehen.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flurstücknummern 33, 33/1, 33/2, 34, 193, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/1, 202/3, 203/3 und 206, jeweils Gemarkung Lehen sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 9, 37,118, 194, 196 und 203, jeweils Gemarkung Lehen.
Die Lage und Abgrenzung ist aus den nachfolgenden Planausschnitten ersichtlich (maßstabslos).
Abbildung 1: Geltungsbereich Bebauungsplan, genordet, ohne Maßstab
Abbildung 2:Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans, genordet, ohne Maßstab
Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans, beide jeweils mit Begründung und in der Fassung vom 20.07.2026 sind im Zeitraum
vom 24. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026
unter folgendem Download-Link https://nextcloud.christofori.de/index.php/s/3aYzP6R5zB3aQzr eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden.
Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden. Dieser befindet sich vor der Eingangstreppe links.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Umweltrelevante Informationen:
Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes vor. Im Umweltbericht wurde verbalargumentativ eine Erfassung der Bestandssituation zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter durchgeführt, die Auswirkungen der Planungen auf die jeweiligen Schutzgüter erfasst sowie eine Bewertung für das jeweilige Schutzgut und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorgenommen. Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen verfügbar:
| Schutzgut |
Art der umweltbezogenen Information/Stellungnahme |
| Tiere und Pflanzen |
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Landratsamt Bayreuth – Untere Naturschutzbehörde
Eingriff in Natur und Landschaft; Anforderungen an die Eingriffsregelung,
Anforderungen an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;
Anforderungen an die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP); FFH-Verträglichkeit; Biotopkartierung.
Hinweise auf fehlende Gutachten, Anforderungen an Festsetzungen im Bebauungsplan zu Grünordnung und naturschutzfachlicher Kompensation;
Hinweis auf Waldameisennester
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Fischerei Fachberatung Oberfranken (Bezirk Oberfranken)
Stellungnahme zur Gewässerökologie, Beeinträchtigungen der Gewässerfauna und Fischerei (Vorkommen von Bachforelle, Schmerle, Mühlkoppe und Bachneunauge in der Ölschnitz; deren Lebensansprüche sind zu berücksichtigen; Schutz der Ölschnitz als FFH-Lebensraumtyp;
Schutz der Fischfauna, Anforderungen an Einleitmengen und Gewässerqualität; Auswirkungen der Niederschlagswassereinleitung auf Fischlebensräume. Einbindung des Fischereiberechtigten im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren;
Festsetzung von Schutzauflagen für die GE-Bereiche I und II. Zustimmung zu den in der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen; Empfehlung einer biologischen Baubegleitung
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Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Ortsgruppe VG Weidenberg
Anforderungen an Artenschutzmaßnahmen,
Gestaltung der Ausgleichsflächen,
Forderung nach Streuobst- und Feldgehölzentwicklung als Ausgleichsmaßnahmen.
Ausführungen zu Bachmuschelvorkommen an der Ölschnitzmündung.
Bedenken bzgl. der Dimensionierung der Niederschlagswasserrückhaltung.
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Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Bedenken bzgl. naturschutzfachliche Verträglichkeit;
FFH-Verträglichkeit der Maßnahme kritisch gesehen;
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) unzureichend bearbeitet; Anforderungen an vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für geschützte Arten und deren Sicherung durch städtebaulichen Vertrag und Konkretisierung im Bebauungsplan nötig; Lichtemissionen und Vogelschlag;
Forderung nach Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse. Hinweise zu Regenrückhaltebecken als potenzielle Amphibienhabitate; Forderung nach umfassenden Vermeidungsmaßnahmen im Bebauungsplan und ökologischer Baubegleitung
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg (AELF)
Hinweise zu Grünordnungsmaßnahmen, landwirtschaftlichen Schutzabständen (Art. 48 AGBGB bei Bepflanzungen), Sicherung grünordnerischer Festsetzungen sowie zur Entwicklung von Gehölzstreifen an den Plangebietsgrenzen.
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Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Lichtemissionen und Vogelschlag (Glasfassaden, Beleuchtung); Forderung nach Fledermausschutz (saP);
Einwand zu fehlendem Fledermaus-Gutachten (saP) und unzureichender Behandlung störempfindlicher Fledermausarten; Ökologische Auswirkungen der Planung;
Totalverlust von fünf Revieren eingeräumt, ohne funktionalen Ersatz; Zauneidechsen-Umsiedlung mit hohem Mortalitätsrisiko; Widersprüchliche Angaben zu Waldameisen: saP verweist auf Schutz durch Bauzaun, an anderer Stelle wird eine Notumsiedlung mit kaum erfüllbaren Standortanforderungen beschrieben;
Quantifizierung des Verlusts von baumbewohnenden Vogel- und Fledermausarten laut saP noch nachzureichen Forderung nach vertiefter naturschutzfachlicher Prüfung;
Kartierzeitraum des Artenschutzgutachtens entspricht nicht dem erforderlichen vollständigen Vegetationszyklus; bislang nur vorläufiges Gutachten Schutz von Habitaten im Umfeld des Plangebiets. Artenschutz;
FFH-Verträglichkeit der Planungen; Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern.
Schutzmaßnahmen für Tiere bislang nur für Gullideckel und Glasflächen definiert; weitere Maßnahmen gefordert;
Konkrete Vorgaben zur Beleuchtung (u. a. Bewegungssensoren) zum Schutz von Fledermäusen und Insekten vor nächtlicher Lichtemission gefordert;
Fehlendes Konzept zum Erhalt des als besonders wertvoll und artenreich beschriebenen Lebensraums im Bereich der Böschung hinter der Bushaltestelle an der B22
Bedenken zur Berücksichtigung der Umweltbelange;
Vorlage aller Fachgutachten vor Beschlussfassung
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| Boden |
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Wasserwirtschaftsamt Hof
Bodenuntersuchungen und Grundwasserverhältnisse; mögliche Grundwasserberührung bei Erdbauarbeiten Hohe Grundwasserstände im nördlichen Bereich laut Umweltbericht; im geotechnischen Gutachten selbst kein Grundwasseranschnitt, aber Sickerwasser bei bindigen Böden möglich
Erhebliche Geländeregulierung erforderlich
Anforderungen an den Bodenschutz; Forderung eines Bodenmanagementkonzepts nach DIN 19639 mit bodenkundlicher Baubegleitung und Massenbilanz „Boden“
Prüfung auf Altlasten und Kontaminationen.
Einhaltung der DIN 19731, DIN 18915 und DIN 18300; kein Einbau von Bodenmaterial in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten
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Landratsamt Bayreuth – Untere Naturschutzbehörde
Eingriffsregelung für Versiegelungen und Vegetationsverluste gemäß § 1a BauGB; Kompensationserfordernis für Bodeneingriffe; Anforderungen an die Bodenrekultivierung bei Ausgleichsflächen. Bodenschutz: Anforderungen an Festsetzungen zu maximalen Geländeveränderungen und zur sachgerechten Bodenbehandlung; Minimierung von Bodenversiegelung und Eingriffstiefe.
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Bayerischer Bauernverband Bayreuth
Umfangreiche Auffüllungen; großflächige Versiegelung; Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Böden; Beeinträchtigung von Drainagesystemen. Wegfall der Einfahrt von der B22 zwischen den Grundstücken 193 und 195 sowie des Wegs Flurnummer 194 (Gemarkung Lehen); Ersatzwege müssen Abmessungen überbreiter Erntemaschinen berücksichtigen
Böschungen und Einfriedungen an den Grenzen so anzuordnen, dass sie auf eigenem Grund gepflegt werden können; Grenzabstände bei hohen Gehölzen gem. Art. 48 Abs. 1 AGBGB zu beachten
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg (AELF)
Betroffene Flurnummern mit Bodenpunkten von 28–40 (Ø 34,2), leicht unter dem Landkreisdurchschnitt von 37
Rechtzeitige Information der betroffenen Landwirte; Erreichbarkeit angrenzender Flächen muss gewährleistet bleiben
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf ein Mindestmaß beschränken; vorrangig Entsiegelung, Wiedervernetzung und Pflegemaßnahmen statt weiterer Flächeninanspruchnahme prüfen
Waldrodung für die Entwässerungstrasse auf Flurstück 206/0 auf max. 500 m² begrenzt; Genehmigungspflicht gem. Art. 9 Abs. 2 BayWaldG
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Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Bodenversiegelung: Einwand zur großflächigen Versiegelung landwirtschaftlicher Böden; Hinweis auf die Erheblichkeit des Bodenverlustes und die Irreversibilität der Maßnahme.
Anregung, gemeindeeigene Alternativflächen beidseits der B22 Richtung Seybothenreuth zu prüfen;
Möglichkeit eines Flächentauschs zum Erhalt landwirtschaftlich wertvollen Bodens am Standort Lehen angeregt
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| Wasser |
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Fischerei Fachberatung Oberfranken
Schutz der Ölschnitz; Einleitungsmengen; Auswirkungen auf Gewässerökologie und Fischerei.
Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaft der Ölschnitz (Bachforelle, Schmerle, Mühlkoppe, Bachneunauge) vor baubedingten Einträgen
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung; biologische Baubegleitung empfohlen
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Wasserwirtschaftsamt Hof
Entwässerungskonzept: Abstimmung zum Entwässerungskonzept für Schmutzwasser und Niederschlagswasser; Schmutzwasser wird über Neunkirchen am Brand in Richtung Bayreuth gepumpt; Mischwasserbehandlung derzeit auf einen Ansatz von rd. 300 Einwohnergleichwerten ausgelegt; Niederschlagswasser: Dachflächen gedrosselt in die Ölschnitz, PKW-Stellplätze über belebte Bodenzone versickert, LKW-Flächen vor Einleitung behandelt und gedrosselt; Entwässerungskonzept ist zu ergänzen, gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich; Ölschnitz als Gewässer II. Ordnung liegt ca. 30–40 m vom Plangebiet entfernt; Plangebiet grenzt an die Hochwassergefahren-/Überschwemmungsfläche der Ölschnitz an, ist selbst aber nicht überschwemmungsgefährdet
Trinkwasser- und Löschwasserversorgung: Trinkwasserversorgung über die gemeindliche Anlage vorgesehen; tatsächlicher Bedarf noch zu klären
Anforderungen an den Umgang mit lokal wild abfließendem Wasser (Starkregenereignisse); bei Starkregen ist durch die zusätzliche Versiegelung mit vermehrtem, lokal wild abfließendem Wasser zu rechnen; Hinweis zu Grundwasserverhältnissen.
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Landratsamt Bayreuth – Untere Wasserrechtsbehörde
Wasserrechtliche Anforderungen: Hinweise zur Entwässerungsplanung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser); Hinweis auf die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Genehmigungsverfahren; Niederschlagswasser-freistellungsverordnung und technische Regeln zum schadlosen Einleiten sind zu beachten;
Anlagen im 60-m-Gewässerrandbereich der Ölschnitz bedürfen einer gesonderten Genehmigung gem. § 36 WHG
Hinweis zur Bauwasserhaltung (§ 9 Abs. 1 WHG) sowie zur Anzeigepflicht für AwSV-relevante Anlagen (§ 40 AwSV)
Wasserschutzgebiet „Brunnenfeld Lehen“ ist nicht unmittelbar betroffen, liegt aber in räumlicher Nähe
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Landratsamt Bayreuth – Gesundheitswesen
Belange des Wasserschutzgebiets Weidenberg
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Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Fehlendes Entwässerungskonzept (zum Zeitpunkt der Stellungnahme); Entwässerung einschließlich Leitungsführung, Einleitstelle und Wartungsinfrastruktur greift unmittelbar in das angrenzende FFH-Gebiet ein
Schmutzwasser wird über das Rückhaltebecken „Stockau“ (RÜB 02) mit Mischwasser vermischt statt getrennt zum Klärwerk Bayreuth geführt; bei Überlauf gelangt
Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung werden trotz Nähe zum FFH-Gebiet und zur Bachmuschelpopulation als unzureichend nachgewiesen bewertet; kein vollständiger hydraulischer Nachweis
Fehlende quantitative Emissions- und Immissionsbewertung nach DWA-A/M-102 (Stofffrachten, Nitrat-Orientierungswerte)
FFH-Verträglichkeitsprüfung stützt sich auf Vermeidungsmaßnahmen (AM 1–AM 4), die rechtlich noch nicht verbindlich abgesichert sind
Kein Havariekonzept für den Schadensfall wassergefährdender Stoffe; kein Monitoring-Konzept für die Bachmuschelpopulation
Alternativenprüfung zur Entwässerung wird als unzureichend bewertet
WRRL-Auswirkungen nicht ausreichend bewertet
wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit hinterfragt;
Festsetzungen zu Rückhaltemaßnahmen (HQ-Berechnungen, Rückhaltevolumen); Ausschluss von AwSV-relevanten Betrieben; Anforderungen an Havariekonzept; Schutz von Bachmuschelhabitaten (FFH-Anhang II-Art) in der Ölschnitz.
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Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Ortsgruppe VG Weidenberg
Geplante Wasserschutzmaßnahmen erfüllen aus Sicht der Ortsgruppe nur den „Normalbetrieb“-Standard; klimawandelbedingt häufigere Starkregen-/Hochwasserereignisse seien nicht ausreichend berücksichtigt
Bachmuschelvorkommen reagiert extrem sensibel auf Schadstoffeinträge; Dimensionierung der Rückhaltebecken für Extremereignisse wird als unzureichend eingeschätzt
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Bayerischer Bauernverband Bayreuth
Erhebliche Niederschlagswassermengen zur Ölschnitz; Aufnahmekapazität des Vorfluters; Risiko für Unterlieger und angrenzende landwirtschaftliche Flächen; Beeinträchtigung von Drainagesystemen.
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Regierung von Oberfranken
Hinweise zur Entwässerung und wasserrechtlichen Verträglichkeit.
Havariekonzept mit Fischereifachberatung Oberfranken sowie dem Wasserwirtschaftsamt Hof abzustimmen
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Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Einwand zur Entwässerungssituation im Bereich einzelner Flurstücke; Fragen zur Dimensionierung des Einlaufbauwerks; Anforderungen an die gesicherte Ableitung von Niederschlagswasser ohne Beeinträchtigung benachbarter Grundstücke.
Befürchtungen bzgl. des geeigneten Umgangs mit Niederschlagswasser und Gefahren aus Starkregen
Einwände zum Entwässerungskonzept und zur Kapazität der Ölschnitz bei Starkregenereignissen; Anforderungen an Behandlungsanlagen für Niederschlagswasser
Trassenführung für die Ableitung des Schmutzwassers im Freispiegel über die gemeindliche Kanalisation nicht nachgewiesen
Schutz der Ölschnitz vor Einleitungen aus dem Gewerbegebiet; Bedenken, dass wasserdurchlässige PKW-Stellplatzbeläge Öl- und Kraftstoffreste ungefiltert ins Grundwasser bzw. in die Ölschnitz gelangen lassen könnten
Grundsätzlicher Einwand zur Vereinbarkeit der Planung mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL); Forderung nach detailliertem Nachweis der WRRL-Konformität für die Ölschnitz.
Bestehender Schmutzwasserkanal wird als „an der oberen Kapazitätsgrenze“ beschrieben
Bereits heute wahrgenommener Druckabfall in der Trinkwasserversorgung von Lehen wird als Hinweis auf eine bereits ausgelastete Infrastruktur gewertet; Zweifel an ausreichender Kapazität für das neue Gewerbegebiet
Durch die Versiegelung entfällt die natürliche Wasserspeicherfunktion des Bodens; erhöhte Sturzflutgefahr für tiefer liegende Bereiche wird befürchtet
Technischer Widerspruch gesehen zwischen der in der FFH-Verträglichkeitsprüfung vorausgesetzten Versickerungsfähigkeit und der im Baugrundgutachten beschriebenen schluffig-tonigen, gering durchlässigen Bodenbeschaffenheit
Befürchteter Nitrateintrag durch Niederschlagswasser aus dem Gewerbegebiet in die Ölschnitz
Offene Fragen zu Zuständigkeit und Finanzierung von Havariekonzept und laufendem Unterhalt der Niederschlagswasseranlage bis zur Einleitung in die Ölschnitz
Zuständigkeit für ein dauerhaftes Monitoring der Bachmuschelpopulation ungeklärt
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| Luft und Klima |
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Landratsamt Bayreuth – Untere Naturschutzbehörde
Klimatische Funktionen: Hinweis auf Kaltluftabflüsse im Plangebiet und Anforderungen an klimaangepasste Grünordnungsmaßnahmen; Begrünung von Dach- und Fassadenflächen als Ausgleichsmaßnahme.
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Regierung von Oberfranken
Klimaanpassung: Anforderungen an klimaangepasste Maßnahmen im Bebauungsplan; Festsetzungen zur Energieversorgung.
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Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Klimatische Auswirkungen: Hinweis auf Aufheizung und Veränderung des Lokalklimas durch großflächige Versiegelung; fehlende Berücksichtigung von Hitzeinseleffekten und Kaltluftabflüssen in der Planung.
Versiegelung von rund 13,5 ha vernichtet dauerhaft CO₂-Speicherfähigkeit des Bodens
Bodenaustausch im Zuge der Geländeregulierung zerstört nach Einschätzung der Einwender die Kaltluftfunktion dauerhaft
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| Landschaft / Fläche |
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Landratsamt Bayreuth – Untere Naturschutzbehörde
Bedenken bzgl. der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
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Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost
Flächeninanspruchnahme: Bedenken gegen die Größe der Planfläche im Außenbereich; Forderung nach Reduzierung der Gewerbeflächen;
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Bund Naturschutz – Ortsgruppe Weidenberg
Flächeninanspruchnahme und Standortalternativen: Kritik am Umfang der Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen; Forderung nach vorrangiger Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen; Anforderung zur vertieften Begründung des konkreten Flächenbedarfs.
Bedenken bzgl. der geplanten erheblichen Geländeveränderungen sowie Gebäudehöhen
Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden kritisch gesehen.
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bayreuth
Erhalt und Entwicklung landschaftsprägender Gehölzstrukturen, um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu minimieren.
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IHK Bayreuth
Zustimmung zur Planung
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Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Flächeninanspruchnahme: Einwand zur Größe des Plangebiets und fehlender Ausschöpfung von Innenentwicklungspotenzialen in Lehen und den umliegenden Ortsteilen; Forderung nach Nachweis des Flächenbedarfs durch konkrete Unternehmensnachfragen. Einwände zur Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen, Forderung nach Alternativenprüfung und Nachweis der Erforderlichkeit der Planung.
Einwand zur visuellen Beeinträchtigung durch Lärmschutzwände an der Grundstücksgrenze; Anforderungen an Höhenbegrenzung und gestalterische Einbindung der Lärmschutzanlagen in das Landschaftsbild.
Bedenken bzgl. der geplanten Gebäudehöhen
Forderung nach weitergehenden Maßnahmen zur Einbindung des Gewerbegebiets in die umgebende Landschaft.
Nachteilige Auswirkungen der Planungen auf das Ortsbild von Lehen und Behinderung weiterer Siedlungsentwicklungen für Lehen
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| Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Bodendenkmäler und Sondagen: Hinweise zur Denkmalssituation im Plangebiet; Anforderungen an archäologische Sondierungen vor Baubeginn.
Ungestörter Erhalt der Bodendenkmäler vor Ort hat Priorität; Bodeneingriffe sind auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß zu beschränken
Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG erforderlich
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Kreisheimatpflege
Belange der Bodendenkmalpflege
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| Landschafts-, Regional-, Landes- und weiterer Planungen |
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Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberfranken), mit Aussagen zur Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung
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Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth – Münchberg mit Aussagen zur Vereinbarkeit mit den Belangen der Land- und Forstwirtschaft
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Aussagen zur Vereinbarkeit mit den Belangen der Landesverteidigung
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Eisenbahnbundesamt mit Aussagen zu den Belangen der Bahnlinie bei Weidenberg
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TG Flurbereinigung Lehen
Belange der Feld- und Flurerschließung
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| Schutzgut Mensch |
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Staatliches Bauamt Bayreuth
Verkehrslärm B22 und Schallschutz: Anforderungen an Schallschutzgutachten für Verkehrslärm der B22;
aktive Lärmschutzmaßnahmen gemäß Schallschutzgutachten; Verkehrsgutachten Knotenpunkt B22;
Anbauverbotszone nach FStrG zu beachten
Hinweise zur Bushaltestellensituation und Fußgängerquerungen der B22.
Anpassungen an den Planungen für die neue Anbindung von Lehen sowie die Anbindung der Kreisstraße BT 17 an die B22
Berücksichtigung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung B22/BT17
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Landratsamt Bayreuth – Immissionsschutz
Schallschutzgutachten: Anforderung, dass ein Schallschutzgutachten zu den Gewerbeimmissionen (Betriebslärm) und zu den Verkehrslärmimmissionen der B22 auf die angrenzende Wohnbebauung (WA, MI) zu erstellen und den Auslegungsunterlagen beizulegen ist.
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Ericson GmbH
Aussagen zu Auswirkungen auf bestehende Richtfunktrassen
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Landratsamt Bayreuth – Verkehr
Verkehr und Erschließung: Anforderungen an verkehrliche Erschließung am Knotenpunkt B22; Verkehrsgutachten zur Prüfung der Leistungsfähigkeit; Sichtdreiecke und Verkehrssicherheit; Berücksichtigung von Verkehrslärmimmissionen aus dem Zusatzverkehr.
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Landratsamt Bayreuth – Brandschutz
Belange des vorbeugenden Brandschutzes für Lehen
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Landratsamt Bayreuth – Gesundheitswesen
Hygienische Belange und Trinkwasserschutz
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Gemeinde Emtmannsberg
Belange der Radverkehrserschließung an der BT17
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Gemeinde Seybothenreuth
Belange der Radverkehrserschließung an der B22
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TG Flurbereinigung Lehen
Standort der geplanten Ampelanlage gefährdet nach Einschätzung der Teilnehmergemeinschaft die Zufahrt zu landwirtschaftlichen Grundstücken und einem Wirtschaftsweg
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Bund Naturschutz in Bayern e.V. – Ortsgruppe VG Weidenberg
Zusätzlicher LKW-Verkehr belastet die beidseits der B22 gelegenen Siedlungen; Lärm wirkt nicht nur auf Anwohner, sondern auch als Störfaktor auf die Tierwelt
Geplante Lärmschutzmaßnahmen werden als nicht ausreichend gegenüber dem zusätzlichen Verkehrslärm auf der B22 bewertet
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Stellungnahmen Öffentlichkeit
Erschließung und Straße: Einwand zur Gestaltung der Zufahrt und Verkehrsführung im Bereich der bestehenden Erschließungsstraße; Anforderungen an Erhalt der bestehenden Straßenführung und Berücksichtigung der Wohnbevölkerung.
Lärmschutzwände: Einwand zur Höhe geplanter Lärmschutzwände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze; Anforderungen an Abstandsflächen nach BayBO Art. 6; Forderung nach Einhaltung der Grenzabstandsregeln.
Schallschutzgutachten und Immissionsrichtwerte: Einwand zur Methodik des Schallschutzgutachtens; Forderung nach Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete und Wohngebiete; Anforderungen an Nacht-Immissionsrichtwerte; Bewertung von Reflexionen und Pegeladdition.
Vollständiges Schallschutzgutachten lag zum Zeitpunkt der Auslegung nicht vor
In Bürgerversammlung zugesagter Lärmschutzwall/-wand Richtung Stockau ist in der aktuellen Planung nicht mehr enthalten
Anordnung der geplanten Gebäude wirkt nach Einschätzung der Einwender wie ein „akustischer Trichter“ in Richtung Stockau
Verkehrsgutachten: Einwand zur Prognose des Verkehrsgutachtens für den Knotenpunkt B22; Anforderungen an realistischere Verkehrsmengenansätze; Forderung nach Berücksichtigung des LKW-Schwerlastverkehrs.
Befürchteter durchgehender (24/7-)Logistikbetrieb mit bis zu 30 LKW-Bewegungen pro Stunde in Spitzenzeiten
Fehlende LKW-Park- und Rastflächen im Plangebiet könnten zu Ausweichverkehr in Wohngebiete sowie zu Lärm durch Standheizungen während Lenkzeitpausen führen
Verkehrssicherheit auf dem Schulweg von Kindern durch zusätzlichen Verkehr, bei fehlenden separaten Fuß- und Radwegen
Bestehendes Wohnhaus im Nahbereich mit vier Bewohnern fehlt nach Angaben der Einwender in den Planunterlagen, wodurch Abstands- und Immissionsberechnungen unvollständig seien
Lärm Ortschaft Stockau: Einwand zu Lärmauswirkungen des Gewerbegebiets auf die Ortschaft Stockau; Forderung nach Einbeziehung eines Immissionsortes in Stockau im Schallschutzgutachten; Anforderungen an aktive Lärmschutzmaßnahmen für Stockau.
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| Fachgutachten |
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Umweltbericht
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FFH-Verträglichkeitsprüfung
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UVP-Prüfung
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Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
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gesonderte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zur Bachmuschel
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Schallschutzgutachten (Gewerbe- und Verkehrslärm)
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Verkehrstechnische Voruntersuchung zu den Knotenpunkten an der B22
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Verkehrsmengenermittlung für das Gewerbegebiet
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Bodengutachten und Versickerungsuntersuchung
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Auswirkungsabschätzung der Planungen gem. WRRL
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Entwässerungskonzept (beispielhaft) mit hydraulischem Nachweis und Regenrückhaltung
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Konzept für öffentliche Verkehrserschließungsanlagen
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Kampfmittelvorsondierung
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| Wechselwirkungen |
- Aussagen im Umweltbericht, Begründung, Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, WRRL-Abschätzung, Entwässerungskonzept, Schallschutzgutachten,
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Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
- Stellungnahme Landratsamt Bayreuth
- Stellungnahme Fischerei Fachberatung Oberfranken (Bezirk Oberfranken)
- Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. – Ortsgruppe VG Weidenberg
- Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V.
- Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg
- Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Hof
- Stellungnahme Bayerische Bauernverband Bayreuth
- Stellungnahme Regierung von Oberfranken
- Stellungnahme Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost
- Stellungnahme IHK Bayreuth
- Stellungnahme Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Stellungnahme Kreisheimatpfleger
- Stellungnahme Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Stellungnahme Eisenbahnbundesamt
- Stellungnahme TG Flurbereinigung Lehen
- Stellungnahme Staatliches Bauamt Bayreuth
- Stellungnahme Ericsson GmbH
- Stellungnahme Gemeinde Emtmannsberg
- Stellungnahme Gemeinde Seybothenreuth
- Stellungnahme Bayernwerk Netz GmbH
- Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH
- Stellungnahme PLEdoc GmbH
- Stellungnahme Bay. Staatsforsten AöR
- Stellungnahme Stadt Bayreuth
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Rechtsgrundlagen:
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in den Räumen des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur zur Änderung des Flächennutzungsplans:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Weidenberg, den 21. Juli 2026
Matthias Böhner
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg