Datenschutz bei kommunalen Mitteilungsblättern

Vorgaben des BayLfD bei Veröffentlichung von Fotos und Namen in kommunalen Mitteilungsblättern bzw. Internet (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft)

Sehr geehrte Damen und Herren,

künftig können wir aufgrund aktuell gültiger Datenschutzrichtlinien nur noch Berichterstattungen mit Personendaten und Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, im gemeindlichen Mitteilungsblatt sowie im Internet veröffentlichen, wenn hierzu die schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen Person auch gegenüber der Behörde vorliegt.

Die aktuellen Ausführungen zum Datenschutz bei kommunalen Mitteilungsblättern können im Internet unter www.datenschutz-bayern.de eingesehen werden. Anstatt der dort aufgeführten Formulare für die Einwilligungen gegenüber der Kommune bezüglich Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt von Namen und Fotos nutzen Sie bitte das von uns hier bereitgestellte Einwilligungsformular.

Es genügt demnach nicht, dieses Einverständnis lediglich für Vereinszwecke zu geben, sondern es muss ebenfalls das Einverständnis für die Behörde (Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg) vorliegen. Bei den künftig eingereichten Beiträgen für das gemeindliche Mitteilungsblatt muss die Verwaltungsgemeinschaft davon ausgehen können, dass dieser Einverständnisnachweis auch vorgelegt werden kann.

Aus diesem Grund bitten wir, die Einwilligung gegenüber der Kommune zur Veröffentlichung der von einem Verein, einer Organisation oder Sonstigen angefertigten Fotos mit erkennbaren Personen bzw. zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, wie Namen natürlicher Personen, entsprechend einzuholen und intern vorzuhalten. Hierzu kann gerne auf unser bereitgestelltes Einwilligungsformular zurückgegriffen werden, um eine Einwilligung als Rechtsgrundlage für eine Namens- oder auch Foto-Veröffentlichung im kommunalen Mitteilungsblatt bzw. auf der Homepage der Stadt zu dokumentieren.

Nachdem stichprobenartige Prüfungen durch die Landesbeauftragte für Datenschutz durchgeführt werden können, bitten wir Sie, diese Einwilligungserklärungen aufzubewahren und bei Nachfrage vorzulegen.

Wir bitten Sie, diesen datenschutzrechtlichen Hinweis an Ihre für Berichterstattungen zuständigen Personen weiterzugeben.

Die Einwilligungsabfrage über den Verein wurde mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Es wird um dringende Einhaltung gebeten. Von unserer Seite wird keine weitere Abfrage erfolgen. Im Rahmen einer Rückfrage oder Prüfung müssen wir auf den jeweiligen Verein bzw. Berichterstatter verweisen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Wir freuen uns auch weiterhin auf attraktive Berichte für unser Mitteilungsblatt.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hans Wittauer

Gemeinschaftsvorsitzender