Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Weidenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 16.065.615 €
in den Ausgaben mit 16.065.615 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 14.678.200 €
in den Ausgaben mit 14.678.200 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 980.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr
2028: 600.000 €
2029: 380.000 €
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.677.500 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Weidenberg, 09.06.2026
Matthias Böhner
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2026 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 380 v.H.
b) für Grundstücke (B) 195 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.