Bebauungsplan „Birkenstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Birkenstraße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Birkenstraße“ in
der Fassung vom 14.09.2026 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist durchzuführen und bekanntzumachen.