Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000 des Marktes Weidenberg Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 die Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000 beschlossen. Mit Beschluss vom 10. November 2025 wurde der Entwurf der Aufhebungssatzung gebilligt und durchführung der frühzeitigen Beteiligung von Bürgern und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung betrifft die Geltungsbereiche des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000.
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ (nicht maßstabsgetreu)
Geltungsbereich des Bebauungsplans 1. Änderung (nicht maßstabsgetreu)
Geltungsbereich der 2. Änderung (nicht maßstabsgetreu)
Verfahrensart
Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das Gebiet soll neu strukturiert und um neue Gewerbeflächen erweitert werden, weshalb das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ gestartet wurde. Daher erfolgt parallel die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans inkl. der erfolgten Änderungen.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung sind im Zeitraum vom
21.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026
auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch: 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Frist können Anregungen zu der Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weidenberg, 17. November 2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Anlagen:
Aufhebungssatzung Lehen Nr. 2
Begründung