Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 13.09.2021 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:


Überprüfung/Anpassung Wasserschutzgebiet Weidenberg; Vergabe

Beschluss:

Den Auftrag für die Überprüfung des Wasserschutzgebietes des Marktes Weidenberg erhält das Büro Geo-Team, Bayreuth, gemäß Angebot vom 28.07.2021


Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss; Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans; Beschluss zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771 und 785 (TF) Gemarkung Weidenberg. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschluss zur erneuten öffentliche Auslegung:

Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


4. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnsiedlung Altung“: Behandlung der eingegangenen Einwendungen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 29.10.2021 sowie die Begründung werden gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.


Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zuammenarbeit mit dem Planungsbüro, die Unterlagen gem. der Erörterung anzupassen. Anschließend sind diese dem Marktgemeinderat zur Billigung vorzulegen.


Widmung Ortsstraße Mengersreuth nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe

Beschluss:

Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße im Baugebiet Mengersreuth auf Fl. Nrn. 7, 7/2 und Teilfl äche 101/0, alle Gemarkung Mengersreuth, wird mit Wirkung vom 08.11.2021 zur Ortsstraße gewidmet.

Die gewidmete Straße beginnt abzweigend von der Ortsstraße, bei Fl. Nr. 21, bei Fl. Nrn. 6 und 7/1, alle Gem. Mengersreuth, südliche Grundstücksspitze und endet im Norden in einem Wendehammer bei Fl. Nrn. 7/11 und 7/12 beide Gem. Mengersreuth.

Länge der Straße 0,000 km - 0,185 km

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.