Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 27.10.2025 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Vorstellung Auflösung RÜ Neunkirchen durch das Ingenieurbüro Miller
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag zur weiteren Planung der Maßnahme. Darin soll auch eventuelle Wasserleitungserneuerungen mit berücksichtigt werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt einzustellen, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten. Weiter sollen die weiteren Ortsteile zur Fremdwasserreduzierung beplant werden.
Neubau Feuerwehrhaus in Untersteinach,
Ausbaugewerke (Fliesen, Maler, Trockenbau, Estrich); Vergaben
Beschluss Estricharbeiten:
Der Auftrag für das Gewerk „Estricharbeiten“ wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma N3Bau GmbH aus 66809 Nalbach, zum Angebotspreis vergeben.
Beschluss Fliesenarbeiten:
Der Auftrag für das Gewerk „Fliesenarbeiten“ wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus 90530 Wendelstein, zum Angebotspreis vergeben.
Beschluss Trockenbauarbeiten:
Der Auftrag für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma ATB GmbH & Co. KG aus 96188 Stettfeld, zum Angebotspreis vergeben.
Beschluss Malerarbeiten:
Für das Gewerk Malerarbeiten wird der Bürgermeister ermächtigt, dies an den wirtschaftlichsten Bieter (nach erneuter Angebotseinholung) zu vergeben.
Erschließung Hammer in Untersteinach, Brücken-, Straßen-, Flutmulden- und Kanalbau; Vergabe
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter „nach endgültiger Angebotsprüfung“ zu vergeben.
Bundesprogramm „Sanierung kommunale Sportstätten“ - Abgabe Interessensbekundung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt die Teilnahme am Projektaufruf 2025 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit dem Projekt „Energetische Gebäudesanierung und Sanierung der Sportstätte des Gemeindezentrums Neunkirchen am Main (Wacholderich 1, OT Neunkirchen am Main, 95466 Weidenberg)“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Interessenbekundung einzureichen.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Markt Weidenberg
Beschluss:
Die Vorstellung der ISEK-Konzeption wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit der erfolgten Planung besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Parallel ist der Planungsstand auf der Webseite des Marktes Weidenberg für die Öffentlichkeit einzustellen. Nach der Einarbeitung der eingereichten Stellungnahmen ist das ISEK dem Marktgemeinderat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Überarbeitung der Sanierungsgebiete auf Basis des ISEK vorzubereiten. Von der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Abs. 1 BauGB kann dabei abgesehen werden, da durch das ISEK eine hinreichende planerische Untersuchung als Beurteilungsgrundlage vorliegt (§ 141 Abs. 2 BauGB). Das weitere Vorgehen ist mit dem zuständigen Fachbereich bei der Regierung von Oberfranken abzustimmen.
2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Nord-Ost -Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord-Ost Kräglitz“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 08.12.2025. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschluss zum Bebauungsplan:
Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zur. 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Nord-Ost Kräglitz“ mit Begründung und Umweltbericht vom 08.12.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.