Behandlung und Beschlussfassung des nachfolgenden Bauantrags im Marktgemeinderat anstelle Bau- und Umweltausschuss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat behandelt aufgrund der Tragweite und Bedeutung der Angelegenheit den Bauantrag „Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg, Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise“ anstelle des Bau- und Umweltausschusses.

 


Bauantrag Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg;

Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise

Beschluss 1:

Der Erteilung der beantragten Befreiung von der Art der baulichen Nutzung wird nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange in Bezug auf den Gebietserhaltungsanspruch würden dadurch verletzt werden. Der Anwendungsbereich der Sonderregelung des § 246 Abs. 10 und 11 BauGB ist nicht eröffnet. Das Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird versagt.



Beschluss 2:

In jedem Fall sind im Hinblick auf die bestehenden Ängste der Bevölkerung Dokumente vorzulegen bzw. wird hiermit eingefordert:

  1. Durch das LRA, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept.
  2. Durch das LRA ein aussagekräftiges Integrationskonzept.
  3. Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Belegungen (vgl. Stadt Waischenfeld).