Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen                       

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.09.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe, Erneuerung der Steuerungstechnik der Kläranlage Döhlau          

Beschluss:

Die Firma utp erhält den Auftrag zur Erneuerung der Steuerungstechnik gemäß ihrem Angebot vom 11.08.2023.


Vergabe; Kanalsanierung in Sophienthal                       

Beschluss:

Die Firma Schnurrer als wirtschaftlichster Bieter erhält den Auftrag zur Kanalsanierung mittels Inliner in Sophienthal, Baugebiet Wiesäcker.


Krisenvorsorge-Stromausfall, Internetanbindung Handlungsfähigkeit der Verwaltung per Satellit                               

Beschluss:

Die Installation der Sat-Anlage zur krisensicheren Kommunikation der Verwaltung mit dem LRA Bayreuth wird in Auftrag gegeben. Die Bandbreite der Übertragungsgeschwindigkeit soll leistungsfähig sein und wird für 10 Gbyte Upload und 50 Gbyte Download in Auftrag gegeben.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lehen; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:


Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Lehen“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Lehen“. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden

kann.


2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen 2“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss                       

Beschluss:


Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht vom 30.10.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.


Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser im Umfeld des neuen Feuerwehrgerätehauses Untersteinach

Beschluss:


Der Markt Weidenberg beantragt beim Landratsamt Bayreuth die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Feuerwehrgelände Untersteinach und der Erschließungsstraße in die Warme Steinach und die Anlagengenehmigung nach § 36 WHG (60 m Bereich der Warmen Steinach) mit den Unterlagen des Ing. Büro Seuss.