Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 02.12.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Errichtung Grundwassermessstellen; Vergabe
Beschluss:
Gemäß Angebot vom 18.11.2024 wird der Auftrag an die Firma Dippold, Burgebrach, zum Angebotspreis vergeben. Die weitere Baubegleitung erfolgt durch das Büro GeoTeam gemäß Angebot vom 24.11.2024.
Wasserstrukturgutachten; Vergabe
Beschluss:
Gemäß Angebot vom 06.11.2024 erhält das Büro PfK Ansbach den Auftrag zur Erstellung eines Strukturkonzeptes mit Risikoanalyse.
Sonnenschutz für Kita Steinachwichtel, In der Au 22
Beschluss:
Der Auftrag für die Lieferung und Montage der fünf Terrassenmarkisen wird an die Fa. Gebhart aus Weidenberg zum Angebotspreis vergeben.
Brückenbauwerk in Untersteinach, BW 15, Gewölbebrücke Ortsmitte unter Hauptdurchgangsstraße; Ertüchtigungsmaßnahme
Beschluss:
Die Ertüchtigungsmaßnahme mit einer lastverteilender Stahlbetonbrückenplatte soll im Frühjahr 2025 durchgeführt werden. Im Haushalt sind entsprechende Mittel vorzusehen. Sobald der Haushalt/Finanzierung gesichert ist, können die Aufträge an die Fa. Söllner und IB Raps für die Statik erteilt werden. Der gemeindliche Bauhof ist zu beteiligen. Der Fahrbahnbelag soll mit Granitpflaster ausgeführt werden.
Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung
1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 bis 2028 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verantwortlichen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Situation zu unterrichten und werden weiterhin zum Sparen angehalten.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Erlass einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB im Bereich Gossenreuth
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Klarstellungssatzung „Gossenreuth“ mit Begründung in der Fassung vom 19.03.2025 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strombeschaffung und Gasbeschaffung
Beschluss:
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
- Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
X Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder
100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
- Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.