Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 28.03.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 24.01.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe Auftrag Erweiterung Hochwasserschutzsystem im Markt Weidenberg

Beschluss:

Mit der Erweiterung des vorhandenen Schutzsystems „Watergate WXT 2030 um 2x 9,10 m besteht Einverständnis. Der Liefer-Auftrag ist an die Fa. Mega Secure Europe, CH-3714 Frutingen (Schweiz), zu vergeben. Der vor Ort Verantwortliche hat für eine UV-sichere Lagerung zu sorgen.


Grundbuchangelegenheiten, Löschung einer Buchgrundschuld Fl. Nr. 281, Gemarkung Weidenberg

Beschluss:

Mit der Löschung der Buchgrundschuld Fl. Nr. 281, Gemarkung Weidenberg, besteht Einverständnis.


Kreditaufnahme

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem im Rahmen der Dringlichkeit aufgenommenen Kredite bei der Sparkasse Bayreuth zu folgenden Konditionen: Kreditbetrag jeweils 400.000,00 Euro | Auszahlung 100 % | Sollzinssatz 0,30 % fest für 12 Monate, danach Neuvereinbarung | Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich nachträglich zum 30.03./30.06./30.09./30.12 | Vierteljährliche Tilgungsrate jeweils 3.334,00 Euro | Tilgungsbeginn 30.03.2022


Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Weidenberg durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.


Haushalt 2022; Erlass der Haushaltssatzung

Beschluss:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2025 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.


Fortführung Haushaltskonsolidierung

Beschluss:

Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargelegten Berechnungen liegt das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs – bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) bei maximal 75 %. Dies wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 umgesetzt und der Haushalt 2022 entsprechend beschlossen.

Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.

Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer“ Untersteinach; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:

Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Hammer Untersteinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer Untersteinach“. Die Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Antrag Fortführung Mittagsbetreuung; gfi gGmbH

Beschluss:

Für das Schuljahr 2022/2023 wird weiterhin eine Gruppe mit einem kommunalen Zuschuss von 3323,40 Euro in Aussicht gestellt. Der Zuschuss ist bezogen auf den Besuch von 12 Schulkindern mit Wohnsitz im Markt Weidenberg.