>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus, dem Bauamt und den Kindertageseinrichtungen
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen.
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Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen.
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen.
Bauantrag Fl. Nr. 47, Gemarkung Mengersreuth;
Errichtung eines LKW-Parkplatzes
Bauantrag Fl. Nr. 45, Gemarkung Döhlau;
Ersatzneubau Balkon
Bauantrag Fl. Nr. 41, Gemarkung Lehen;
Neubau von zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienwohnhaus mit Carport
Bauantrag Fl. Nr. 325, Gemarkung Neunkirchen am Main;
Abbruch und Neubau einer Garage mit Carport und Abstellraum
Auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg finden Sie wichtige Informationen aus dem Landratsamt Bayreuth wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ukrainische Kriegsflüchtlinge bei sich aufgenommen haben.
Bauantrag Fl. Nr. 1377, Gemarkung Weidenberg;
Neubau Geräte- und Lagerhalle an der Wasseraufbereitungsanlage Schafhof
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.11.2021 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Beschluss:
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Hübner aus Bayreuth, vergeben.
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.11.2021 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Verlängerung der Baugenehmigung Fl. Nr. 274, Gemarkung Lessau;
Neubau eines 2-gruppigen Legenhennenstalles mit Schutzhütten, Einzäunung des Auslaufbereiches und Kotlager
Bauvoranfrage Fl. Nr. 202, Gemarkung Lehen;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Bauantrag Fl. Nr. 513/3, Gemarkung Weidenberg;
Nutzungsänderung von Büroräumen und Wohnungen zu einer gewerblichen Ferienanlage
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Außenbereichssatzung „Rügersberg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage
der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Grundsteuer 2022 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung des Markt Weidenberg nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.