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... für den Bebauungsplan „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vom 23.12.1993
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 05.12.2022 die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vom 23.12.1993 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung in Kraft.
im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg; Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg und somit einen Teil der Ortstraße „In der Au“ sowie die brachliegenden ehemaligen Tennisplätze.
... im Bereich der Fl. Nrn. 140, 141, 142, 143, 144, 145 und 148, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 147/3, 149 und 153, alle Gemarkung Neunkirchen am Main; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2023 bei uns einzureichen.
Die Grundsteuer 2023 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung des Markt Weidenberg nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Der Grund- und Mittelschulverband sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden unbefristet eine Küchenhilfe (m/w/d) für die Schulküche der Grund- und Mittelschule Weidenberg.
Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung finden Sie hier.
... des Marktes Weidenberg im Bereich der Flurnummern 49/1 (Teilfläche), 62, 65, 66, 67, 68/2, 116/1, 116/6, 116/7, 117, 117/1, 117/2, 117/3, 117/4, 118/1, 118/2, 118/3 und 118/4 alle Gemarkung Neunkirchen am Main. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
... im Bereich der Flurstücke Nrn. 201, 201/2, 202 (TF), 202/1 und 203/3 alle Gemarkung Lehen mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 07.11.2022 die Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.